Für jeden Neubau ist der Fundamenterder durch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) unter Berücksichtigung der DIN 18 014 in der gültigen Fassung 2014-03 gefordert. Grundsätzlich regelt die DIN 18 014 „Fundamenterder – Planung, Ausführung und Dokumentation“ die Anordnung und den Einbau von Fundamenterdern/Ringerdern im Zuge der Errichtung eines Gebäudes und ist entsprechend DIN 18015 und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber für jedes Gebäude zu errichten.

In der DIN 18 014 wird gefordert, dass die Errichtung und Installation der Erdungsanlage durch eine Elektro-/Blitzschutzfachkraft oder unter deren Aufsicht durchzuführen ist. Dies ist in der Dokumentation der Anlage nachweislich festzuhalten.

Fundamenterder verpflichtend nach der nationalen Norm DIN 18014