In der RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt ist letztendlich festgehalten, dass alle in der europäischen Union in den Verkehr gebrachten Produkte eine EU-Konformitätserklärung besitzen und das CE Kennzeichen tragen müssen.

Zu den Produkten muss demnach eine EU-Konformitätserklärung lieferbar sein und ein CE-Kennzeichen am Produkt selbst angebracht werden. Im Anhang IV, Seite L 96/371 der Richtlinie ist festgelegt welchen Inhalt die EU-Konformitätserklärung haben muss.

Hier ist die Richtlinie einsehbar in der aktuellen konsolidierten Fassung: 11/09/2018

CE-Kennzeichnung ist die Mindestvoraussetzung für alle elektrotechnischen Produkte im Bauwesen