Da die Eigentümer von Mietwohnungen immer noch nicht der Nachrüstpflicht für Brandmelder im Vollen nachgekommen sind möchten wir hiermit nochmals daran erinnern.

Seit spätestens dem 01.01.2017 muss im Saarland jede Wohnung, egal ob für Neu-, Um- oder Bestandsbauten mit Brandmeldern ausgerüstet sein. Verpflichtend sind diese für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen vorzusehen.

Die Festlegung der Verantwortlichkeit obliegt den jeweiligen Gesetzgebungen der Bundesländer und deren Landesbauordnungen. Für den Einbau sowie die Betriebsbereitschaft ist im Saarland jeweils der Eigentümer verantwortlich.

Erinnerung: Nachrüstpflicht von Brandmeldern für Mietwohnungen im Saarland